Google Tag Manager abhängig von Zustimmung für Google Analytics laden
Während für Google Analytics & Co klar ist, dass aus DSGVO-Gründen jedenfalls die Einwilligung des Nutzers notwendig ist, ist das für den Google Tag Manager eine noch etwas grauere Grauzone. Denn der GTM setzt „leer“ zwar keinerlei Cookies, sehr wohl stellt er aber eine Verbindung zu Google Servern her und übermittelt so mit der User IP ein personenbezogenes Datum. Daher sollte wohl auch der GTM nur mit Einverständnis des Users geladen werden.
Wird aber nicht nur Google Analytics über den Tag Manager eingebunden, sondern vielleicht auch andere einwilligungspflichtige Dienste, kann es kompliziert werden. Denn damit der oder die abhängigen Dienste nach dem OK des Users auch funktionieren, muss ja zunächst jedenfalls der GTM geladen werden. Und zwar sobald die Einwilligung zu nur einem der dependenten „Cookies“ gegeben wird.
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